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Alt 16.09.2009, 16:47
Anika1989 Anika1989 ist offline
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Ja natürlich, laut BAB-Bescheid hat er 400 € von seinen Eltern zu bekommen. Im Widerspruch haben wir alle Einnahmen und Ausgaben detailiert aufgeschlüsselt, woraus ersichtlich ist, dass sie ihm nicht zusätzlich 400 € geben können (sie zahlen ja schon die Kosten (außer Sprit) für das Auto).

Wer verklagt schon seine Eltern?

Also kann ich davon ausgehen, dass bei unserem Wohngeldantrag die Miete auch nur zur Hälfte für mich berechnet wird und nur mein Einkommen?

Edit: als ich den Wohngeldantrag geholt habe, wurde mir gesagt, dass mein Freund nicht wohngeldberechtigt ist. Ich der Hauptantragsteller bin und er aber mit in den Antrag reinzählt.
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