Dann muss er sie entweder verklagen oder er weist der BAB-Stelle nach, dass er sich vergeblich um Unterhalt bemüht hat, dann kann die BAB-Stelle in Vorleistung gehen, d. h. er bekommt dann BAB. Und die BAB-Stelle verklagt die Eltern.
Wenn die Unterhaltsüberprüfung aber deshalb "falsch" ist, weil z. B. die Eltern (es werden ja die Daten von vor 2 Jahren genommen) zwischenzeitlich weniger Einkommen haben, dann muss man einen Aktualisierungsantrag auf BAB stellen.
Wohngeldanspruch hat er jedenfalls nicht, weil er dem Grunde nach BAB-förderfähig ist.
Turtle |