Er bekommt nicht 400 Euro von seinen Eltern, er hat zu bekommen.
Da ist dann auch nicht der Widerspruch richtig, schließlich war das eine völlig korrekte und gesetzeskonforme Entscheidung, sondern ein Antrag auf Vorausleistung.
Übrigens ist das Kindergeld bei einem alleinlebenden Kind beim Wohngeld kein anrechnungsfreies Einkommen, sondern anzurechnender Unterhalt der Eltern. |