Zitat:
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Gut, es gibt dieses Erreichbarkeitsgesetzt.
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Die Erreichbarkeitsanordnung hat damit gar nichts zu tun.
Hier geht es um
§ 36 SGB II und damit die örtliche Zuständigkeit. Du bist verzogen und hast das nicht gemeldet und damit stand dir das ALG 2 von der ARGE in xxx eben nicht zu. Das geht nur, wenn man in xxx und den dazugehörigen Kommunen wohnt.
Turtle