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Alt 10.09.2009, 23:27
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Turtle1972 Turtle1972 ist offline
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Zitat:
Gut, es gibt dieses Erreichbarkeitsgesetzt.
Die Erreichbarkeitsanordnung hat damit gar nichts zu tun.

Hier geht es um § 36 SGB II und damit die örtliche Zuständigkeit. Du bist verzogen und hast das nicht gemeldet und damit stand dir das ALG 2 von der ARGE in xxx eben nicht zu. Das geht nur, wenn man in xxx und den dazugehörigen Kommunen wohnt.

Turtle
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