mpumpe, die Sache mit der Schule ist hier gerade völlig egal.
Hier geht es darum, dass PK310588 nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Arge gewohnt hat und zu Unrecht von dieser Leistungen bezogen hatte. Die örtliche Zuständigkeit war einfach nicht mehr gegeben!
Aufgrund des Umzuges hätte ein Neuantrag bei der zuständigen Arge für den neuen Wohnort (bei der Cousine) gestellt werden müssen.
Die Rückforderung ist vollkommen rechtmäßig und eindeutig eigene Schuld, weil man den Umzug nicht bei der Arge gemeldet hat. |