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Sohn (16) in betreuter WG - wann eigene Wohnung und wie finanziert?
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19.08.2009, 20:05
Floeckchen
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.291
Davon ab bleibt ihr, auch wenn ihr nicht voll für ihn zahlen könnt, weiterhin unterhaltspflichtig.
Also einen Teil müsst ihr weiterhin zuschiessen, bis er eine abgeschlossene Erstausbildung hat.
Floeckchen
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