Thema: Alleinerziehend / Alleinstehend Anspruch auf Bildungsgutschein
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Alt 25.07.2009, 00:04
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Turtle1972 Turtle1972 ist offline
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Zitat:
Beim Zitieren von Statistiken übersehe bitte nicht, dass diese meist gefälscht bzw. an den Haaren herbei gezogen sind.
Ich habe keine Statistik zitiert, sondern die offenen Stellen lt. Jobbörse gezählt. Und selbst wenn einige davon schon besetzt sind oder gar doppelt, weil eine Firma 3 pAVs beauftragt hat und die alle ihr Angebot in die Jobbörse eingestellt haben usw.: Es ist trotzdem repräsentativ, wie die Marktnachfrage zum Beruf ist. Und die ist hier in dem Fall äußerst gering.

Zitat:
Bildungsgutscheine werden grundsätzlich OHNE Bezug zur realen Bedarfslage ausgegeben. Beispiele dafür sind die total überlaufenen Branchen "Bewachung/Sicherheitsgewerbe" und "IT", wo man sogar abgebrochene Metzgergesellen zum "Fachinformatiker" weiterbildet, die dann alle, sofern sie das Ziel jemals erreichen, in der Arbeitslosigkeit wieder landen.
Blödsinn. Ich bin selbst Vermittlerin und für Blödsinn werden keine Bildungsgutscheine vergeben. Der Arbeitsmarkt in meiner Region braucht examinierte Altenpfleger, also gibt es dafür Bildungsgutscheine. Der Arbeitsmarkt in meiner Region braucht Berufskraftfahrer, also gibt es dafür einen Bildungsgutschein. Der Arbeitsmarkt braucht CNC-Fräser, also gibt es dafür einen Bildungsgutschein. Oder im Einzelfall bei einer Einstellungszusage.

Zitat:
Bildungsgutscheine für Maßnahmen von 3 Monaten Dauer, obwohl ein max. 2-wöchiger Kurs ebenfalls ausreichend wäre, sofern der Teilnehmer nicht unter der Debilitätsgrenze liegt, lassen zudem vermuten, dass da noch immer BA-Bedienstete Provisionen von den "Bildungsträgern" kassieren...
Solche Frechheiten solltest du beweisen können. Oder sie unterlassen! Hier ist kein Anti-Behörden-Hetzforum!
Wenn ein Gabelstaplerscheinkurs 2 Wochen dauert, dann gibt es auch nur eine FbW von 2 Wochen!

Turtle
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