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...uns im Februar entschlossen, unsere Tochter derart finanziell zu unterstützen, dass sie sich eine eigene, bescheidene Wohnung leisten kann. (210 Euro KM)
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Hi,
die Frage wird eher sein, falls die Tochter ALG II beantragen muss, ob die Arge die Tochter wieder auf die Wohnung der Eltern verweißt, da sie unter 25 Jahre ist und der Auszug erst im Februar war.
Das sollte man der Tochter mal vor Augen führen, möglicherweise strengt sie sich dann noch mehr an, sich besser selber durch zuschlagen anstatt wieder bei den Eltern einziehen zu müssen.