spinatschnecke, der Vorfall wird sich aufklären und man wird sehen was dran ist.
Bisher gibts darüber wie die Juristen sagen nur einen "Parteienvortrag".
Wenn der Junge Mann "seit September raus aus der BG seiner Eltern" ist dann ist er nicht aus der BG raus, denn wer Mitglied de BG ist regelt das Gesetz und nicht der Junge Mann.
Und dein Gerede von "offizeller Obdachlosigkeit" ist Mumpitz und der Versuch einer Umgehungskonstruktion.
Der junge Mann ist kurzzeitig irgendwo auf Trebe gegangen, was die Frage der Verletzung der Ortsanwesenheitspflicht aufwirft und ggfs. Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen nach sich zieht falls er für diesen Zeitraum Leistungen bezogen hat.
Und auch sonst ist zu sagen daß für den Jungen Mann die U25 Regelung gilt wie für jeden anderen in dieser Konstellation. |