Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 26.06.2009, 12:20
Benutzerbild von Grubenpony
Grubenpony Grubenpony ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.205
Standard

Zitat:
Zitat von benny Beitrag anzeigen
Hat sie nach ALG1 Anspruch auf Sozialleistungen oder gelten wir als Bedarfsgemeinschaft und der Rückzug wird erwartet?

Hat sie einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt von unserer Seite?
Rein rechtlich hat sie schon seit Beendigung der Ausbildung keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Da ihr sie aber fleißig unterstützt habt, wird es nunmehr schwer, bei ALGII die Unterhaltsvermutung (die auf jeden Fall angestellt wird) zu widerlegen.
Mit Zitat antworten