Zitat:
Zitat von benny Hat sie nach ALG1 Anspruch auf Sozialleistungen oder gelten wir als Bedarfsgemeinschaft und der Rückzug wird erwartet?
Hat sie einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt von unserer Seite? |
Rein rechtlich hat sie schon seit Beendigung der Ausbildung keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Da ihr sie aber fleißig unterstützt habt, wird es nunmehr schwer, bei ALGII die Unterhaltsvermutung (die auf jeden Fall angestellt wird) zu widerlegen.