Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 02.01.2009, 17:01
Benutzerbild von Grubenpony
Grubenpony Grubenpony ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.205
Standard

Zitat:
Zitat von spinatschnecke Beitrag anzeigen
Er (21) ist seit September raus aus der BG seiner Eltern er ist aber postalisch noch gemeldet bei seinen Eltern.

Nun zum Vorfall es gibt einen SB der meinem Cousin immer wieder sagte das er trotz offizeller Obdachlosigkeit kein ALG II beantragen darf.
Mal unabhängig von dem Rest der Geschichte: Man ist nicht offiziell obdachlos, wenn man eine Meldeadresse hat. Obdachlos ist ofW - ohne festen Wohnsitz.
Mit Zitat antworten