Zitat:
Zitat von spinatschnecke Er (21) ist seit September raus aus der BG seiner Eltern er ist aber postalisch noch gemeldet bei seinen Eltern.
Nun zum Vorfall es gibt einen SB der meinem Cousin immer wieder sagte das er trotz offizeller Obdachlosigkeit kein ALG II beantragen darf. |
Mal unabhängig von dem Rest der Geschichte: Man ist nicht offiziell obdachlos, wenn man eine Meldeadresse hat. Obdachlos ist ofW - ohne festen Wohnsitz.