Clownfisch schreibt:
"damit sind nach meiner Meinung die Kosten zu übernehmen, wenn die Wohnung angemessen ist."
Das ist leider unscharf formuliert: Die Kosten sind zu übernehmen, klar - aber die Frage ist doch: In welcher Höhe?
In meiner Kommune wird die Frage, ob ein Anspruch darauf besteht, bei einem erforderlichem Umzug auch eine Unterkunft zu wählen, die zwar "angemessen", aber eben teurer als die letzte ausfallen wird - so gelöst,
Zitat: „Wurden Sie wegen zu teurer Unterkunftskosten aufgefordert, die Aufwendungen zu senken, muss die zukünftige Nettokaltmiete den für Ihre derzeitige Wohnung geltenden Höchstwert nicht überschreiten.“
Ist dieser Satz nicht schön!
Bei der Sonnenblume war allerdings "Gefahr im Verzuge", dies muss natürlich anders eingeschätzt werden, als es der obige Satz aussagt.
Läuft also darauf hinaus, den SB von der Notwendigkeit zu überzeugen, unbedingt diese Wohnung auszuwählen.
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