Thema: ALG1 Zuschuß
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Alt 02.12.2008, 16:08
lopo lopo ist offline
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Hi,

den Zuschlag gem. § 24 SGB II bekommt man aber nur, wenn das vorherige ALG + Wohngeld höher war, als das ALG II der gesamten Bedarfsgemeinschaft.
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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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