Bei einer WG interessiert sich die ARGE (oder besser sollte sich die ARGE interessieren) nur für Deinen Anteil und der geghört meines Erachtens ins Formular.
Trotzdem würde ich in einem Begleitschreiben kurz Angaben zur Gesamtwohnfläche und zu Bewohnerzahl nennen, das kann dann einen bösen Verdacht im Vorfeld ausräumen.
Beispiel: Du nimmst Wohnung in einer 2-er WG. Gesamtwohnfläche ist 75 qm, 2 gleichgroße Zimmer plus Wohnzimmer, Küche Bad....
Da Dir ja nun 45 qm "zustehen", vereinbarst Du mit Deinem Mitbewohner - ich melde der ARGE 45 qm und die entsprechende anteilige Miete, und die von der ARGE zu viel fließende Miete für 7,5 qm setzen wir dann gemeinsam in Flüssignahrung um. Dies würde ARGE nicht gerne sehen - und ich könnte das verstehen. |