Vom Sachbearbeiter körperlich angegriffen So ich muss euch mal was erzählen ich war vor weihnachten mit meinem Cousin bei der Arge.
Er (21) ist seit September raus aus der BG seiner Eltern er ist aber postalisch noch gemeldet bei seinen Eltern.
Nun zum Vorfall es gibt einen SB der meinem Cousin immer wieder sagte das er trotz offizeller Obdachlosigkeit kein ALG II beantragen darf.
Jetzt schnorrte er sich seit Sepmtember bei seinen Freuden durch.
Vor Weihnachten bat er um Unterstützung seitens seiner Tante und mir.Wir fuhren also zu Arge.
Der Sachbearbeiter der Arge erlärte uns das er natürlich ArgeII beantragen könnte.
Der andere SB der beim Landkreis angestellt war aber für die U25 zuständig war sagte immer er könne nixs beantragen nur wenn er bei seinem Eltern wieder in die BG einzieht die Leistungen kassiert aber dort nicht wohne.
Wir seine Familen Angehörigen sagten immer zu Ihm das das nicht ginge weil es BETRUG wäre .. Richtig ???
So nun sind wir den Tag von einem Büro zum anderen gelaufen und haben endlich mal den Sb angetroffen
der für die U25 zuständig ist.
Der Liebe nette SB ( komischer SB) lies uns nicht einmal aussprechen und wurde mir gegenüber auch noch Handgreiflich so das ich seit dem 18.12.2008 ziemliche Schmerzen haben im Rücken.
Da ich ja nun auch mal beim Arzt war und er feststellte das ich eine Rippenprellung habe... Ich habe bis jetzt zwar noch keine Anzeige erstattet aber werde es morgen noch machen.
Wir haben nach dem Vorfall natürlich eine DIESTAUFSICHTSBESCHWERDE eingereicht und es der Örtlichen Zeitung gemeldet weil so ein Sb der ist eine Gefährdung für die U25.
Weil ich sehe es so wer einmal handgreiflich wird macht das immer wieder.
Aus persönlichen Gründen nahmen wir den vollständigen Namen meiner Mutter raus. Familie beschuldigt Sachbearbeiter Mitarbeiter der Kreisverwaltung soll eine Frau geschubst und gestoßen haben – Dienstaufsichtsbeschwerde
Von Annegret Birner GIFHORN. Das möchte niemand erleben: Man geht zum Amt, um etwas zu beantragen und eine Bescheinigung zu bekommen – und dieser Gang endet in Handgreiflichkeiten mit dem Sachbearbeiter.
So soll es am Donnerstag beim Landkreis gewesen sein – laut einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die der Rundschau vorliegt.
An diesem Morgen war Elke Z. mit ihrem Neffen bei der Arge. Der junge Mann hatte vor einigen Wochen Wohngeld beantragt – und nicht bekommen. "Das ging überhaupt nicht mehr zu Hause, er hat sich nur noch mit seinen Eltern gestritten. Und meine Schwester ist schwer krank, die kann den Stress nicht mehr aushalten", sagt Elke Z. Weil ihr Neffe aber arbeitslos ist und noch unter 25 Jahre alt, muss die Arge die finanzielle Hilfe genehmigen. "Ob die sozialen Verhältnisse wirklich so schwerwiegend sind, dass es Geld für eine eigene Wohnung gibt, prüfen die sozialen Dienste des Landkreises", sagt Arge-Leiter Wilfried Reihl. Das Ergebnis werde der Arge dann mitgeteilt, die den Leistungsantrag genehmige oder eben ablehne. Danach könne der Betroffene Widerspruch einlegen oder klagen.
Aber an der Mitteilung an die Arge habe es gefehlt, sagt Elke Z. "Wir haben dort erfahren, dass man das Ergebnis der Prüfung nicht hat", erzählt Z. Daraufhin sei man zum Sachbearbeiter gegangen, sie selber, ihr Neffe und ihre Tochter. Der habe ihnen aber keine Gelegenheit gegeben, ihr Anliegen vernünftig vorzutragen, und immer wieder nur gesagt: "Abgelehnt."
Ihre Tochter habe darauf bestanden, die notwendige Bescheinigung zu bekommen. "Daraufhin ist er aufgesprungen und hat sie vom Stuhl geschubst", erzählt sie. "Er packte sie an der Jacke und drückte sie über den Tisch." Sie sei schockiert gewesen. "Ich konnte gar nicht so schnell reagieren. Der Mann ist sogar Sozialpädagoge, aber vor dem muss man doch die Kinder schützen."
Noch am selben Tag erstattete die Familie Dienstaufsichtsbeschwerde. Außerdem wollte die Tochter zum Arzt gehen. Am Freitag die Diagnose: "Sie hat eine Rippenprellung, sagt der Arzt", so Elke Z.
Der Landkreis bestätigte gestern den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde. "Wir werden jetzt erstmal den Mitarbeiter um eine Stellungnahme bitten", sagt Evelin Wißmann, die persönliche Referentin der Landrätin. "Sollten sich die Vorwürfe erhärten, müsste man arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen." Die reichen von einer Abmahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung.
Samstag, 20.12.2008
das ist der zeitungsartikel leider weiß ich imemr noch nicht wie man sowas per Link kopiert deswegen habe ich es nur so kopiert.
MFG die spinatschnecke |