Zitat:
|
Ich wusste nicht, dass auch Arbeitslose in Elternzeit gehen können.
|
Können sie auch nicht. Das ist dann schlichtweg nicht "Elternzeit", sondern, "sie stehen der Vermittlung nicht zur Verfügung." Was aber auf ALG 2 keine Auswirkungen hat, nur auf ALG 1.
Wenn dein Mann also nur ALG 2 bekommt, könnte er unbeschadet für die Kinder zuhause bleiben (ist er doch sowieso) und du kannst arbeiten gehen.
Wenn er allerdings noch ALG 1 bekommt, würde das wegfallen. Dann müsstet ihr rechnen, womit ihr besser fahrt (weiter ALG 1/ALG 2 oder Lohn/Wohngeld/aufstockend ALG 2).
Turtle