Thema: Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Verlasse dich auf den Sachbearbeiter und du bist verlassen
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Alt 22.12.2008, 18:59
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Turtle1972 Turtle1972 ist offline
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Das Amt kann dich nur auf die Geltendmachung vorrangiger Ansprüche bzw. auf die zumutbare Pflicht, deine Elternzeit zu beenden und wieder arbeiten zu gehen aufmerksam machen.

Es kann keinen Arbeitgeber dazu "verurteilen", dir einfach mal eben so Geld zu zahlen, obwohl du nicht gearbeitet hast.

Du musst an deinen Arbeitgeber herantreten und um vorzeitige Wiederbeschäftigung bitten. Die ARGE kann das nicht machen. Und solange du nicht arbeitest und ihr bedürftig seid, steht euch auch ALG 2 zu.

Wobei ich mich frage, ob ich nach der "netten" Antwort von dir in dem anderen Thread, dir überhaupt noch antworten sollte. Frag doch den Heiland oder gleich den lieben Gott, damit er dir hilft.

Turtle
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