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Alt 01.05.2009, 15:00
butterblümchen butterblümchen ist offline
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Zitat von max56 Beitrag anzeigen
Übrigens, die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres.

Ein Recht auf Finanzierung eines Soziales Jahrs durch das Arbeitsamt gibt es nicht.

Warum will denn dein Sohn, knapp 22 und der vor fast einem Jahr seinen Schulbesuch beendete nochmal ein soziales Jahr dazwischenschieben? Er sollte schnellstmöglichst eine Ausbildung beginnen und die Gründe die ihn bisher davon abhielten sind doch nicht durch das Amt veranlaßt. Was hat er denn seit Juni 2008 gemacht?
Das will ich Dir gerne sagen,wir wollten schon seit August 2008 weckziehen (Wegen Häuslicher Gewalt)zu Verwandten nach.......Deshalb haben die meinen Sohn nicht vermitteln können in eine Ausbildung und er konnte sich deswegen ja auch keine Ausbildung suchen!!!!Er sollte sich solange um eine Arbeit bemühen und Bewerbungen schreiben bis wir weckgezogen wären, aber es klappte nicht aus verschiedenen privaten Gründen.Es war auch zu gefährlich dort hinzu ziehen, der Wohnort wäre zu dicht gewesen.Mein Nochehemann drohte uns umzubringen,sollten wir ihn Anzeigen und er hatte auch später versucht mein Sohn umzubringen!!!!!!Wir sind nun mit viel Kampf und Glück im Dezember mit Hilfe anderer hunderte von Kilometer von unseren alten Wohnort geflohen!!!!!!Ab Januar 2009 bekommen wir Hartz4 von unseren neuen Wohnort.
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