Übrigens, die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres.
Ein Recht auf Finanzierung eines Soziales Jahrs durch das Arbeitsamt gibt es nicht.
Warum will denn dein Sohn, knapp 22 und der vor fast einem Jahr seinen Schulbesuch beendete nochmal ein soziales Jahr dazwischenschieben? Er sollte schnellstmöglichst eine Ausbildung beginnen und die Gründe die ihn bisher davon abhielten sind doch nicht durch das Amt veranlaßt. Was hat er denn seit Juni 2008 gemacht? |