Zitat:
Zitat von Sonnemond Hej, vielen Dank. Aber ich beziehe doch gar kein Elterngeld mehr. Also müsste für mich nur die Stundenhöchstzahl von 30 h / Woche gelten, oder? Ist schon pro Woche - und nicht pro Monat, oder? |
Hi,
die Antwort zu deiner obigen Frage ist im Link
Fragen und Antworten aus meinem vorherigen Beitrag zu ersehen.
Kann man Elterngeld bekommen, wenn man Teilzeit arbeitet?
Ja. Bei Teilzeittätigkeit von nicht mehr als
30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67% des entfallenden Teileinkommens.................