Thema: Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Berechnung Arbeitslosengeld bei Teilzeit in Elternzeit
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  #8  
Alt 20.03.2009, 17:12
lopo lopo ist offline
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Zitat von Sonnemond Beitrag anzeigen
Hej, vielen Dank. Aber ich beziehe doch gar kein Elterngeld mehr. Also müsste für mich nur die Stundenhöchstzahl von 30 h / Woche gelten, oder?
Ist schon pro Woche - und nicht pro Monat, oder?
Hi,

die Antwort zu deiner obigen Frage ist im Link Fragen und Antworten aus meinem vorherigen Beitrag zu ersehen.

Kann man Elterngeld bekommen, wenn man Teilzeit arbeitet?

Ja. Bei Teilzeittätigkeit von nicht mehr als 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67% des entfallenden Teileinkommens.................
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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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