achja @max56....und wohngeldanspruch hat man, sobald bafög erloschen ist, man aber vom prinzip noch anspruch hätte...hat man mir heut gesagt.
heißt, wie oben schon längst durch jemand anderen angedeutet:er muss wahrscheinlich einfach wohngeld beantragen für die paar monate, wenn wir mehr geld haben wollen, um die teuren bewerbungen bezahlen zu können (gestalter) etc.
@floeckchen: danke für die einzigst nette antwort! |