Bescheid ist da..Geld schon gebucht..allerdings fehlt der Mehrbedarf nach §21/7..
Geschwärzter Mietvertrag und Kontoauszüge (Empfänger der Miete), sowie fehlende Mietbescheinigung kein Problem.
Unangemessen Miete wird für 6 Monate übernommen..allerdings ab Antragstellung (30.6)..das ist übrigens das Datum indem ich wegen der hohen Nachzahlung der Heizkosten einen Antrag stellte und der erst abgelehnt wurde..
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http://www.sozialhilfe24.de/forum/181590-post18.html
ist das Ermessenssache ob an Antragstellung oder ab Bewilligung(01.09.) der Zeitraums der Zahlung der unangemessenen Kosten beginnt?
Der Bescheid ist auch nur bis 31.12 bewilligt. Für die NK Nachzahlung erging noch kein Bescheid...
Gleich heute erster Termin..EGV mit meinen Zielen ( zukünftige Tragfähigkeit meines Konzeptes der gem.nützigen Vereine und das daraus resultierende Gehalt, welches ich mir selbst als GF zahle, was natürlich aufgrund der Satzung möglich ist) sowie 6 Bewerbungen in Klinken und bei Trägern der Suchthilfe, von denen mich mindestens eine einstellt, wenn Beschäftigungszuschuss fällig ist. Das wird noch geklärt...Im Oktober bin ich 50 +


Die EGV haben wir zusammen verfasst, Textbausteine waren nur die üblichen Androhungen..
Ansonsten
keine Maßnahmen, Sofortangebote, Puzzle Teile zählen oder *hm* Training der sozialen Kompetenz...
Rechtzeitig im Sinne des Zuflussprinzips kam auch die Wohngeldnachzahlung für ein Jahr.

..so daß ich die Abtretungserklärung garnicht benötige..