Thema: Alleinerziehend / Alleinstehend beihilfe zum leben in der selbständigkeit
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  #2  
Alt 20.02.2009, 10:38
Enibas Enibas ist offline
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Tja dir bleibt nur Hartz IV also Leistungen nach dem SGB II zu beantragen bei deiner ARGE / Jobcenter...

Gruß
Enibas
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