Thema
: Alleinerziehend / Alleinstehend
beihilfe zum leben in der selbständigkeit
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20.02.2009, 10:38
Enibas
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Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Tja dir bleibt nur Hartz IV also Leistungen nach dem SGB II zu beantragen bei deiner ARGE / Jobcenter...
Gruß
Enibas
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