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Alt 23.10.2010, 15:25
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Turtle1972 Turtle1972 ist offline
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Mutterschaftsgeld wird aufs Elterngeld angerechnet und nicht Elterngeld aufs Mutterschaftsgeld.

Und hättest du die Suchfunktion genutzt, dann hättest du gemerkt, dass die Freudin die Elternzeit macht und das Mutterschaftsgeld/Elterngeld bekommt und nicht er. Und bevor du ihn zum Amt schickst "sich rechtzeitig arbeitslos" zu melden, weil die Elternzeit seinen ALG 1 Anspruch verlängern würde, hättest du das bitte erstmal hinterfragen sollen. So ist nämlich dein Beitrag doch recht sinnlos.

Turtle
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