Mutterschaftsgeld wird aufs Elterngeld angerechnet und nicht Elterngeld aufs Mutterschaftsgeld.
Und hättest du die Suchfunktion genutzt, dann hättest du gemerkt, dass die Freudin die Elternzeit macht und das Mutterschaftsgeld/Elterngeld bekommt und nicht er. Und bevor du ihn zum Amt schickst "sich rechtzeitig arbeitslos" zu melden, weil die Elternzeit seinen ALG 1 Anspruch verlängern würde, hättest du das bitte erstmal hinterfragen sollen. So ist nämlich dein Beitrag doch recht sinnlos.
Turtle |