Elterngeld gibt es weiter, es wird nur als Einkommen bedarfsmindernd bei Sozialleistungen angerechnet, während früher 300 Euro frei waren. Wie und in welcher Form nun tatsächlich ab 2011 das Elterngeld angerechnet wird (es soll wohl Ausnahmen für Leute geben, die vor dem ALG 2 erwerbstätig waren) bleibt abzuwarten.
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