mein geschiedener Mann zieht sich hier doch ganz locker aus der Affäre. Über seine Firma ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Gleichzeitig ist vom Insolvenzverwalter Restschuldbefreiung beantragt.
Meine Anwältin hat Antrag gestellt, daß zumindest die Restschuldbefreiung nicht zieht. Er hatte einige Versicherungen nicht angegeben, sondern nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Auszahlung erwirkt. Ich habe vorher den Inso-Verwalter angerufen und ihm die nötigen Daten der Versicherungen mitgeteilt. Er hat nichts unternommen. Im Endeffekt interessiert es doch keinen, was mit den Gläubigern ist. Hauptsache beim Inso.Verw. klingelt die Kasse. |