Thema: Eltern Elternunterhalt -allein?
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Alt 03.09.2010, 23:07
alida. alida. ist offline
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Mensch mom, es ändert sich doch nichts beim BAföG!

Sagen wir, bisher wurde von deinem Einkommen 200 € angerechnet.
Halbwaisenrente = Unterhalt des Verstorbenen Vaters wären 320 € gewesen, wovon 200 € beim BAföG angerechnet wurden.

Nach Auslaufen der Halbwaisenrente werden weiterhin 200 € von deinem Einkommen angerechnet und die 200 € von der Rente werden eben mehr an BAföG gewährt.
Du musst also keinesfalls einen fiktiven Unterhalt für den Vater mittragen.
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