Mensch mom, es ändert sich doch nichts beim BAföG!
Sagen wir, bisher wurde von deinem Einkommen 200 € angerechnet.
Halbwaisenrente = Unterhalt des Verstorbenen Vaters wären 320 € gewesen, wovon 200 € beim BAföG angerechnet wurden.
Nach Auslaufen der Halbwaisenrente werden weiterhin 200 € von deinem Einkommen angerechnet und die 200 € von der Rente werden eben mehr an BAföG gewährt.
Du musst also keinesfalls einen fiktiven Unterhalt für den Vater mittragen. |