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Alt 02.09.2010, 18:18
Princess_87 Princess_87 ist offline
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Zitat von teddybeinhart Beitrag anzeigen
Ich hab auch nie das Gegenteil behauptet, sondern nur Glück für Die zuständige Wohngeldstelle gewünscht.
Ist mir schon klar das denen auch die Hände durch Gesetze und Vorschriften gebunden sind!

Aaaalso... Nach sage und schreibe 3 Stunden 30 beim Amt habe ich jetzt erfahren, dass ich kein ALG2 bekommen (obwohl die Bafög Tante sagte ich solle es beantragen). Habe jetzt einen "Antrag auf einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende" bekommen. Wie das was genau gerechnet wird weiss ich nicht. Die werden meine Einkünfte von Bafög (212€) und Kindergeld (164€) und Miete (225€) irgendwie berechnen?!
Hmm.. kann ja nicht "viel" sein...
Aber es gibt doch eigentlich ein "Mindestbedarf" an Lebenshaltungkosten... Das dürften die ja dann eigentlich nicht unterschreiten?!
Das einzigst gute an dem Antrag ist, dass unbegrenzt dazu verdienen darf (ohne das mir was angerechnet wird).

Na ja bin mal gespannt was in dem Brief drin stehen wird (ca. 2 Wochen).

Ach übrigens: Die Bearbeiter waren ALLE sehr nett , wegen dem Aufhebungsvertrag hat auch kein Mensch was gesagt und die waren alle ziemlich überfordert, weil so ein Fall vielleicht alle 2 Jahre 1 mal vorkommt..

Abwarten, Tee trinken
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