Hallo!
Wir haben eine Frage zu der Berechnung von ALG 2 in unserem, speziellen Fall:
Ich habe Arbeit, Partnerin bezieht ALG 2 und hat ein 1 Jahr altes Kind, ich bin nicht der Erzeuger.
Bis vor kurzem hatte beide Parteien einen eigenen Haushalt.
Jetzt wollen wir zusammenziehen (seid August 2010 offiziell), die Partnerin zieht, mit Kind zu mir.
Das ganze nennt sich dann wohl: Einstehensgemeinschaft (und läuft wohl 1 Jahr auf Probe?)
Alle Unterlagen hat das Amt bereits von uns.
Vielleicht kann uns jemand sagen, wie unsere Ansprüchen in etwa aussehen müssten?
Eine grobe Orientierung würde uns reichen, wo werden meine Einkünfte mit angerechnet?
Wir haben noch keinen Bescheid vom Amt, sollen aber eine Nachzahlung bekommen.
- Für August über 5xx€
- Für September 4xx@
Hier ein paar Fakten:
Kaltmiete inkl. Nebenkosten: 280€
Heizkosten: 60€
Einkommen Juni 200€ netto
Einkommen Juli 740€ netto
Einkommen August 950€ netto
Meine Partnerin erhält (seid Juli kein ALG 2 mehr)
Unterhaltsvorschuss: 133€
Kindergeld: 184€
Bekommen wir als "Bedarfsgemeinschaft" einen Betrag oder werden wir separat berechnet?
Weil die aktuelle Berechnung läuft auf meiner BG-Nummer und der Betrag wird auf mein Konto überwiesen!?
Das wundert uns doch sehr stark... ich habe doch keinen so hohen Anspruch auf ALG2?
Wir würden uns sehr über eine Resonanz freuen.
Mit freundlichen Grüßen