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Alt 01.09.2010, 15:44
wsel wsel ist offline
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Registriert seit: 01.09.2010
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Du kannst beim zuständigen Amtsgericht auf jeden Fall Antrag auf Beratungshilfe persönlich stellen! Sollte er im konkreten Fall abgelehnt werden, würde es eine Rechtsmittelbelehrung geben.

"Privatinsolvenz" kann auch eine sehr gefährliche Angelegenheit sein, wenn man diese nichtsahnend beantragt und dann erfährt, dass am darauffolgenden Arbeitstag nach Eingang des ca 30-seitigen Antrags-Formulars bereits Meldung an das Internet-Insolvenzregister gemacht wird, welches allgemein, kostenfrei und 24 Stunden rund um die Uhr auch allen Nachbarn zugänglich ist. Die Schufa erfährt davon auch sofort, was wiederum einige Banken, u.a. die Postbank, veranlasst, Konto und EC-Karte trotz Habensaldo zu sperren und ein Sparkonto auf Nimmerwiedersehen zu pfänden. Wer beabsichtigt, sich durch ein abhängiges Arbeitsverhältnis wieder aus den Sumpf zu ziehen, scheitert häufig, da auch potentielle Arbeitgeber ihre Bewerber mit dem Insolvenzregister abzuklopfen pflegen und, um "keine Schwierigkeiten" zu bekommen, den Bewerber bereits vor einem Vorstellungsgespräch ablehnen. So etwas wird "normaler Weise" von keinem Schuldnerberater verraten, und schon gar nicht vom Anwalt, der dann ja möglichweise durch Rücktritt vom Vorhaben kein Honorar erhält. Ich sage, lieber einen Gerichtsvollzieher und energische Gläubiker im Nacken als am Insolvenzpranger im Internet zu stehen! Die Schuldnerverzeichnisse sind (noch) nicht allgmein zugänglich...
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