ALG1 Erwerbsminderungsrente Hallo,
ich weis ja nicht ob du schon mit dem für dich zuständige sachbearbeiter beim Arbeitsamt gesprochen hast bzgl. deiner misslichen Lage.
Fakt ist, dass du dich ja wohl kaum wieder arbeitssuchend melden kannst, wenn du wg. deiner Erwerbsminderungsrente noch in der Schwebe hängst und dementsprechend arbeitsunfähig bist.
Außerdem ist zwar korrekt, das in deinem Fall wohl das Sozialamt zuständig ist, aber Grundsicherung steht nur auf Dauer erwerbsunfähigen und Altersrentner zu.
Bei einer befristeten EU-rente steht dir die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL oder auch HzLu) zu.
Früher war das die Sozialhilfe und bedeutet finaziell im Prinzip steht du da wie ein Hartz IV Empfänger.
Ach und noch was, solltest du eine befristete Rente bekommen, solltest du spätestens 4 Monate vor Ablauf einen Antrag auf Verlängerung stellen, falls sich deine gesundheitliche Situation nicht gebessert hat und das dann auch der ARGE mitteilen.
Außerdem darfst du bei100%EU-Rente bis 400€ dazu verdienen und bei einer Teilerwerbsunfähigkeit weiß ich leider nicht den genauen Betrag, müssten aber ca. 700€ sein.
Ich persönlich finds zwar widersprüchlich, denn erwerbsunfähig und trotzdem arbeiten?
Also, ich hab derzeit 100% EU, hab sie grad auch nochmal ohne ärtzl. Untersuchung für weitere zwei jahre bewiligt bekommen, aber wie du dir sicher denken kannst, ist ein Minijob derzeit nicht drin.
Und du solltest, falls sie dir die Rente nicht bewilligen, auf alle Fälle in Widerspruch gehen.
Ich wünsch Dir viel Glück und das es dir gesundheitlich bald wiede besser geht |