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Alt 15.02.2009, 17:05
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Mandy Mandy ist offline
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Nur wenn nachweislich schwerwiegende soziale Gründe vorliegen (z.B. Handgreiflichkeiten etc.), die ein Zusammenleben unzumutbar machen, springt das Amt mit ALG Ii ein, ansonsten seid Ihr weiterhin für ihn zuständig.
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Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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