Nur wenn nachweislich schwerwiegende soziale Gründe vorliegen (z.B. Handgreiflichkeiten etc.), die ein Zusammenleben unzumutbar machen, springt das Amt mit ALG Ii ein, ansonsten seid Ihr weiterhin für ihn zuständig.
__________________ Grüsse,
Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |