Ich hab mir das mal so ins Stammbuch

geschrieben:
Wenn es nur um den Vordruck geht, ist der Betrieb lediglich verpflichtet, diesen wahrheitsgemäß auszufüllen.
Wird der Betrieb direkt von der Behörde angefragt, so gibt es rechtliche Regelungen zur direkten Auskunftspflicht des Betriebes.
Es kommt also m.E. immer darauf an, wer wird von der behörde direkt angesprochen; bzw. wer hat welche direkte (!) Beziehung zur Behörde; und somit Auskunfst- und Informationspflichten.