Hallo Turtle,
ich habe angenommen da es sich vorerst um AlG 1 handelt das ihr nächster Ansprechpartner die Arbeitsagentur ist! Sprich das der (Quatsch) erst mit Hartz IV beginnt
Ausgesteuert? Jetzt ist die Arbeitsagentur zuständig
Im Saarland sind derzeit etwa 1000 Personen von einer solchen Aussteuerung betroffen.
Ihr nächster Ansprechpartner ist dann die
örtliche Arbeitsagentur.
Auf Antrag wird hier zunächst das so genannte "Arbeitslosengeld I" gewährt, sofern vor der Krankheit Beiträge eingezahlt wurden. Auch die Untersuchung beim Amtsarzt ist Bedingung für einen Anspruch. Der Mediziner stellt nämlich fest, ob und wenn ja, welche zumutbaren Belastungen der Erkrankte überhaupt noch übernehmen kann.
SR-online: Ratgeber / Recht & Finanzen
ich nehme stark an was im Saarland gilt ist auch sonst geltent!
Ja was stimmt nun und was ist Q.... Nichts für ungut!
Gruss Joachim