Hallo Clownfisch,
deine Ausführungen sind Quatsch. Zunächst sind wir hier im SGB II. Da ist das BGB uninteressant. Erbe ist Einkommen, wenn es während des Alg II-Bewzuges zufließt und Vermögen, wenn es vor Antragstellung schon vorlag. Ergibt sich alles aus den §§ 11 und 12.
Und das mit der Sachbezugsverordnung ist völliger Quatsch. Bei Immobilien geht es nach dem Verkehrswert.
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