Elterngeld Dauer
Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?
Wie lange der Anspruch auf Elterngeld besteht, ist gesetzlich geregelt.
Bezugsdauer des Elterngeldes
Die Bezugsdauer des Elterngelds beträgt grundsätzlich 14 Monate ab der Geburt des Kindes. Wenn zwei Eltern für die Betreuung des Kindes zur Verfügung stehen, kann ein Elternteil für einen Zeitraum von höchstens 12 Monate Elterngeld beantragen. Die anderen zwei Monate "gehören" dem anderen Elternteil des Kindes, falls er seine Erwerbstätigkeit reduziert. Die Partnermonate werden als Bonus behandelt.
Wichtig: Es erfolgt eine Anrechnung von 8 Wochen Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss auf 2 Monate der Elterngeldleistung für die Mutter. Grund: beide Leistungen dienen dem gleichen Zweck. Fazit: durch den Bezug der Mutterschaftsleistungen wird der Bezugszeitraum des Elterngelds nicht verlängert.
Der Bezugszeitraum des Elterngelds kann auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden. Das Leistungsvolumen bleibt jedoch gleich (wie bei einem 12 Monate dauerndenBezug). Eine Betreuungsperson kann somit bis zu 24 Monate lang ein hälftiges Elterngeld erhalten, eine alleinerziehende Betreuungsperson bis zu 28 häftige Monatsbeträge - falls (s.o.) kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss gegeben ist. Bei einem Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss verringert sich die Zahl der noch verfügbaren Elterngeldbeträge verhältnismäßig. Im Fall einer Alleinerziehung würden also bei 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach den zwei ersten vollen Elterngeldmonaten noch 24 Monate mit hälftigem Elterngeld zur Verfügung stehen.
Auch die Partnermonate können erweitert werden. Ein Paar kann bis zu maximal 28 hälftige Monatsbeträge von Elterngeld erreichen.
Verteilung des Elterngeldes bei Partnerschaften
Die Erziehungspartner haben die Möglichkeit, die Monate bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufzuteilen. Für jeden Monat steht ihnen ein Monatsbetrag zu, insgesamt somit höchstens 14 Monatsbeträge.
Einer der Partner kann beispielsweise die vollen 12 Monatsbeträge, dann der andere die 2 weiteren Monatsbeträge in Anspruch nehmen, oder
beide Partner können sich die Monatsbeträge gleichzeitig auszahlen lassen. Folge ist dann allerdings, dass sich die Zahl der Monate entsprechend verringert. Wenn beispielsweise beide Eltern in den ersten 7 Monaten gleichzeitig Elterngeld erhalten, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht.
Elterngeld und Mehrkindfamilien
Bei Mehrkindfamilien, also in Familien, in denen Geschwisterkinder in kurzer Folge geboren werden, gibt es besondere Regelungen. Wenn das Einkommen nach der Geburt eines Kindes gesunken ist und innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind geboren wird, besteht zusätzlich zum neuen Elterngeld ein Anspruch auf einen sog. Geschwisterbonus.
Der Geschwisterbonus wird berechnet aus dem Vergleich der jeweils nach dem Einkommen vor der Geburt maximal möglichen Elterngelder für das ältere und für das jüngere Kind. Um den hälftigen Teil des Unterschiedsbetrages wird das Elterngeld des jüngeren Kindes erhöht - dies ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld.