Ab 2013 soll es neben dem Elterngeld das neue Betreuungsgeld für Kinder bis zu drei Jahren geben. Hier das wichtigste zum Höhe und zum Anspruch auf Betreuungsgeld.
Die Elternzeit soll berufstätigen Vätern und Müttern die Betreuung ihrer Kinder ermöglichen.
Während dieser Zeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.