Das Betreuungsgeld
Was ist Betreuungsgeld?
Das Betreuungsgeld ist eine Leistung, die an Eltern für ihre bis drei Jahre alten Kinder gezahlt werden soll, wenn sie keine Kita, Kinderkrippe oder keinen Kindergarten besuchen. Es soll die Kinderbetreuung, die durch die Eltern, also Mutter oder Vater, selbst erfolgt, honoriert werden.
Den Eltern soll ermöglicht werden, ihr Kleinkind auch selbst außerhalb von Einrichtungen zu betreuen. Ab 2013 soll es auch einen Anspruch auf einen Krippenplatz für jedes Kind geben.
Beim Betreuungsgeld handelt sich um eine Sozialleistung, die ab dem 1. Januar 2013 gezalt werden wird - so sieht es die Planung der Bundesregierung vor. Es ist noch nicht entschieden, ob es sich um eine Geldleistung handeln wird oder ob die Leistung auch in Form von Gutscheinen, sog. Betreuungsgutscheine oder Betreuungsgeldgutscheine erbracht werden wird.
Anspruch auf Betreuungsgeld?
Anspruchsgrundlage für das Betreuungsgeld wird der neue § 16 Abs. 4 SGB VIII sein.
Einen Anspruch auf Betreuungsgeld werden Eltern haben, die ihr Kind im Alter von ein bis drei Jahren zu Hause betreuen. Dabe ist es unerheblich, ob eine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist..
Kein Anspruch auf das Betreuungsgeld besteht dann, wenn das Kind auch außerhalb des elterlichen Haushalts, etwa in einer Kinderkrippe oder einem Kindergarten betreut wird. Der Anspruch auf Betreuungsgeld wird unabhängig von einer Erwerbstätigkeit der Mutter bzw. des Vaters gegeben sein.
Höhe des Betreuungsgeldes
Das Betreuungsgeld soll 150 Euro pro Kind betragen. Möglich ist, das sich dieser Geldbetrag in der Höhe noch ändern wird. Stark diskutiert wird momentan auch, ob das Betreuungsgeld in jedem Fall in bar ausgezahlt werden wird. Möglicherweise wird die Auszahlung in bestimmten Fällen (Hartz IV, Migrantenkinder) durch Gutscheinen für Leistungen zum Wohle des Kindes erfolgen.
Das Betreuunggeld wird aller Voraussicht nach auf sonstige Sozialleistungen, insbesondere auf Hartz IV Leistungen, angerechnet werden. Dies steht aber noch nicht fest.
Hausfrauengehalt und Herdprämie
Das Betreuungsgeld wird oft auch als Hausfrauengehalt oder Herdprämie bezeichnet. Mit dem Begriff Hausfrauengehalt soll zum Ausdruck gebracht werden, dass auch die Arbeit einer Mutter und Hausfrau bzw. eines Vaters und Hausmannes gewürdigt und finanziell entgolten werden muss.
Das Wort Herdprämie wird eher abwertend und im Rahmen einer Kritik benutzt. Kritiker des Betreuungsgeldes sehen die häusliche Kinderbetreuung als überholt und nicht dem Wohle des Kindes dienend an. Sie befürchten, dass das Betreuungsgeld nicht den Kindern zugute kommt und nicht zweckentsprechend ausgegeben wird. Auch die Integration von Kindern aus Migrantenfamilien würde durch die alleinige häusliche Betreuung und das Betreuungsgeld behindert werden.
Antrag auf Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld wird es nur auf Antrag geben. Dieser Antrag muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Das wird voraussichtlich entweder die Stadtverwaltung oder die Kindergeldkasse der Arbeitsagenturen sein.