Bafög: Rückzahlung verzinsliches Bankdarlehen

Die Rückzahlung des verzinslichen Bankdarlehens regelt § 18 c BAföG.

Danach muss das Bankdarlehen einschließlich Zinsen in monatlichen Mindestraten von 105,- € in längstens 20 Jahren zurückgezahlt werden.
Die Pflicht zur Rückzahlung beginnt sechs Monate nach dem Ende der Förderungszeit.
Das Bankdarlehen wird an die auszahlende Stelle, die Kreditanstalt für zurückgezahlt.
Wenn ein Auszubildender sowohl Staatsdarlehen als auch Bankdarlehen erhalten hat, ist zuerst das Bankdarlehen und erst danach das Staatsdarlehen zurückzuzahlen. In diesem Fall verlängert sich die Frist, innerhalb derer alle Darlehen zurück gezahlt sein müssen, auf 22 Jahre.
Auch bei der Rückzahlung der Bankdarlehen ist eine vorzeitige Tilgung möglich, allerdings erfolgt dabei kein teilweiser Erlass.

Weitere Infos: Bafög-Rückzahung Staatsdarlehen

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Rückzahlung Bankdarlehen

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