Bafög und Niedriglohnjob

Kann bei BAföG Bezug einem Niedriglohnjob nachgegangen werden?

Die Antwort auf diese Frage lautet auch mit der neuen BAföG Regelung: nein!

Nach der alten BAföG Rechtslage und nach der Rechtslage seit dem Wintersemester 2008 galt und gilt aktuell 2012:
Einkommen zwischen 400,01 Euro und 800 Euro (Einkommen im Niedriglohnbereich) werden, da normal zu versteuern, ohne Besonderheiten als anrechenbares Einkommen bei der BAföG Berechnung behandelt.

Infos auf dieser Seite:

Niedriglohnjob

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