Bafög und Minijob
Kann bei BAföG Bezug ein 400-Euro-Job ausgeübt werden?
Die Antwort auf diese Frage lautet ab dem 1. August bzw. ab dem 1. Oktober 2008: ja!
alte Bafög Rechtslage:
Wenn Auszubildende auf Dauer einem Mini-Job (400,- € monatlich) nachgehen, sind folgende Beträge von der Förderung abzurechnen (Circa-Werte, monatlich):
- 140,- € bei Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule etc.
- 100,- € bei Besuch eines Abendgymnasiums etc.
- 40,- € bei Besuch einer Hochschule, Fachhochschule, etc.
neue Regelung 2011/2012: 400-Euro-Job ja
Neben dem BAföG Bezug darf bei allen Ausbildungsarten kontinuierlich ein Minijob auf 400 Euro Basis ausgeübt werden. Der BAföG Anspruch wird hierdurch nicht berührt.
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