Bafög Bankdarlehen
Wann wird Bafög als Bankdarlehen gewährt?
Ausbildungsförderung nach dem BAföG als verzinsliches Bankdarlehen erhalten Auszubildende gem. § 17 Abs. 3 BAföG (alternativ) insbesondere
- für eine einzige weitere Ausbildung, die eine Hochschulausbildung insoweit ergänzt, als dies für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist,
- für eine einzige weitere Ausbildung, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere das angestrebte Ausbildungsziel, dies erfordern,
- für die durch einen Fachrichtungswechsel verlängerte Studiendauer und
- in den Fällen der Studienabschlusshilfe.
Antrag erforderlich
Über die Höhe der Darlehenssumme des verzinslichen Bankdarlehens entscheidet das BAföG-Amt auf schriftlichen Antrag. Der Antrag muss auf den dafür vorgesehenen Formblättern gestellt werden. Die BAföG-Formulare bekommt man über das Internet oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung.
Der Auszubildende kann die Höhe des Bankdarlehens bei der Antragstellung begrenzen. Diese Begrenzung kann man, ist sie einmal erfolgt, innerhalb des Bewilligungszeitraums nicht widerrufen.
Dies kann man in § 46 BAföG nachlesen.
Darlehensvertrag und Auszahlung des Darlehens
Gleichzeitig dem Bescheid über die Gewährung von Ausbildungsförderung als Darlehen erhält der Auszubildende ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau unterzeichnetes Vertragsangebot. Dieses Angebot muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für Ausbildungsförderung unter Vorlage eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass) unterzeichnet und zurückgegeben werden. Sonst wird der Bewilligungsbescheid unwirksam. Ausgezahlt wird das Bankdarlehen wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Hierfür muss ein inländisches Bankkonto zur Verfügung gehalten werden.
Rückzahlung Bankdarlehen
Zur Rückzahlung des Bankdarlehens siehe das entsprechende Kapitel Rückzahlung des Bankdarlehens.
Voraussetzungen Bankdarlehen
Antrag
Darlehensvertrag
Rückzahlung
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