Kündigung Arbeitsverhältniss, Arbeitsvertrag

Das Recht der Kündigung des Arbeitsvertrages, d.h. des Arbeitsverhältnisses, ist eine Kernfrage des Arbeitsrechts. Hier werden die Voraussetzungen einer Kündigung sowie die Kündigungsschutzklage erklärt.

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Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist die zentrale Problematik des Arbeitsrechts. Wir geben Ihnen einen ausführlichen Überblick über die ordentliche und außerordentliche Kündigung, ihre Voraussetzungen, ihre Folgen. Neben der Kündigung kann auch ein Aufhebungsvertrag das durch den Arbeitsvertrag begründete Arbeitsverhältnis beenden
  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Änderungskündigung
  • Kündigungserklärung

    Wann liegt eine Kündigungserklärung vor? Wann ist eine Kündigungserklärung wirksam?
  • Kündigungsfrist
  • Ordentliche Kündigung

    Was ist eine ordentliche Kündigung? Es wird zwischen drei Formen einer ordentlichen Kündigung unterschieden. Eine Sonderform der verhaltensbedingten Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung.
  • verhaltensbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • krankheitsbedingte Kündigung
  • betriebsbedingte Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung

    Wann ist eine Kündigung außerordentlich? Was versteht man unter einer außerordentlichen oder: was ist eine fristlose Kündigung? Wann ist eine Verdachtskündigung erlaubt?
  • fristlose Kündigung
  • Verdachtskündigung
  • Kündigungsschutz

    Wie gewährt das Gesetz den Kündigungsschutz? Es ist das Kündigungsschutzgesezt, das den Arbeitnehmer vor unberechtigten Kündigungen des Arbeitgebers schützt. Daneben gibt es weitere Kündigungsverbote während der Schwangerschaft, im Mutterschutz und für Schwerbehinderte.
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutz bei Schwangerschaft, Elternzeit, Mutterschutz, Schwerbehinderung
  • Anhörung - Zustimmung des Betriebsrats
  • Kündigungsschutzklage

    Der Arbeitnehmer kann sich gegen einer unberechtigte Kündigung durch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht wehren. Der Kündiungsschutzprozess verurscht keine Gerichtskosten, der Arbeitnehmer muss allerdings seine eigenen Kosten und die seines Anwalt im Kündigungsprozess selbst tragen, auch wenn er gewinnt..
  • Klage vor dem Arbeitsgericht
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