Niedriglohn und Lohn ohne Arbeit
Der Niedriglohnbereich wird in auf dem deutschen Arbeitsmarkt immer weiter ausgebaut, obwohl Gewerkschaften den Niedriglohnsektor stark bekämpfen. Was versteht man unter Niedriglohn? Und was ist Lohn ohne Arbeit?
Niedriglohn
Von einem Niedriglohn spricht man, wenn der Lohn für die ausgeschriebene Arbeitsstelle unter dem vergleichbaren Tariflohn liegt. Ein Niedriglohn darf eine gewisse Untergrenze nicht unterschreiten. Wann diese Lohnuntergrenze erreicht ist, lässt sich nicht einheitlich für alle Berufe und Tätigkeiten bestimmen. Man kann aber davon ausgehen, dass dann, wenn der vergleichbare Tariflohn um mehr als ein Drittel unterschritten wird, ein unzulässiger Niedriglohn gegeben ist.
Lohn ohne Arbeit
Der vom Arbeitgeber gezahlte Lohn ist das Korrelat für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit. Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich nur dann Lohn erhält, wenn er auch tatsächlich die vereinbarte Arbeitsleistung erhält.
Ausnahmsweise erhält der Arbeitnehmer aber auch seinen Lohn, ohne dass er dafür gearbeitet hat.
Kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aus Gründen nicht erbringen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, an denen der Arbeitnehmer also keine Schuld trägt, dann behält er trotz Nichtarbeit seinen Gehaltsanspruch. Solche Gründe sind etwa bei einem Schaden an den Produktionsmaschinen gegeben.
Der Arbeitgeber hat es auch zu vertreten, wenn er den Arbeitnehmer ohne Grund nicht arbeiten lässt, etwa irrig davon ausgeht, den Arbeitnehmer rechtmäßig gekündigt zu haben.
Verletzt der Arbeitgeber seine Schutzpflichten und weigert sich der Arbeitnehmer deshalb zu arbeiten, so hat auch dies der Arbeitgeber zu vertreten und muss den vereinbarten Lohn trotz Nichtleistung der Arbeit zahlen. Auch während einer Krankheit oder des Urlaubs besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des vereinbarten Gehalts.
Erbringt der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung für kurze Zeit nicht, so muss der Arbeitgeber unter Umständen auch bei Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, den Lohn fortzahlen. Solche Fälle können etwas sein ein Arztbesuch, der nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist, die Krankheit eines Kindes, das noch keine 12 Jahre alt ist, die Geburt eigener Kinder, die eigene Hochzeit, die Beerdigung eines nahen Angehörigen, der eigene Umzug, ein Verkehrsunfall oder eine gerichtliche Vorladung.