Besondere Lohn- und Gehaltsformen

Neben dem normalen Lohn oder Gehalt gibt es besondere Lohnformen. Diese werden hier besprochen.

Sonderzahlungen und Gratifikationen

Gratifikationen sind eine Vergütung, die zusätzlich zum normalen Lohn geleistet wird, wenn ein bestimmter Anlass vorhanden ist. Sie haben den Nebenzweck, Mitarbeiter an den Betrieb zu binden und besondere Dienste würdigen. Auch für gute Arbeit wird oft eine Gratifikation gezahlt; diese wird häufig in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag festgelegt. Gratifikationen sind etwa das Weihnachtsgeld, das 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld oder Geld anlässlich einer bestimmten Zeit der Betriebszugehörigkeit.

Gratifikationen können im Arbeitsvertrag von einer Rückzahlungsklausel erfasst sein.

Provision

Wird der Arbeitnehmer prozentual an einem abgeschlossenen oder vermittelten Geschäft beteiligt, so spricht man von einer Provision. Der Arbeitnehmer erhält die Provision, wenn diese vertraglich vereinbart und  das vermittelte Geschäft auch tatsächlich ausgeführt wurde.

Üblich ist es, wenn Provisionen als Arbeitsentgelt gezahlt werden, im Arbeitsvertrag zusätzlich einen festen Lohn zu vereinbaren. Dadurch soll ein Mindesteinkommen gesichert werden. Diesen Zweck erfüllt auch eine Provisionsgarantie. Ist im Arbeitsvertrag kein Festlohn und keine Provisionsgarantie vorgesehen und ist eindeutig, dass der Arbeitnehmer allein durch die Provisionen den Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, so ist der Arbeitsvertrag nicht wirksam.

Im Urlaub oder bei einer Krankheit besteht ein Anspruch auf eine Geldsumme, die der Arbeitnehmer üblicherweise in jener Zeit erhalten hätte.

Tantiemen

Beteiligungen des Arbeitnehmers am Jahresgewinn des Unternehmens nennt man Tantiemen. Sie variieren deshalb in der Höhe je nach der Höhe des Gewinns. Sie sollen einen Anreiz schaffen, den Gewinn des Unternehmens möglichst hoch ausfallen zu lassen, also zu einer guten Arbeit anhalten.

Arbeitsprämie

Eine Arbeitsprämie ist eine zusätzliche Vergütung für den Arbeitnehmer, der seine Arbeit besonders gut macht. Sie wird zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt und soll den Arbeitnehmer zu überdurchschnittlichen Leistungen motivieren.

Vermögenswirksame Leistungen

Der Arbeitgeber zahlt einen gewissen Betrag für seinen Arbeitnehmer auf ein Konto und hilft so, das Sparvermögen zu vergrößern. Die Anlagemöglichkeiten sind durch den Gesetzgeber festgelegt. Es gibt hier etwa Aktien, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Unternehmensbeteiligungen am eigenen Betrieb.

Ein Rechtsanspruch auf vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt besteht für den Arbeitnehmer nicht.

Es besteht lediglich ein Rechtsanspruch, einen Teil des Lohns für vermögenswirksame Leistungen abführen zu lassen. Üblicherweise lässt man vermögenswirksame Leistungen auf einen bestehenden oder neue eingerichteten Anlagevertrag einzahlen. Bei einem Einkommen, das jährlich 17.900 Euro (Alleinstehende) / 35.800 Euro (Verheiratete)  nicht übersteigt, bekommt man zusätzlich auf Antrag staatliche Leistungen. Den Antrag muss der Arbeitnehmer mit seiner Einkommenssteuererklärung jährlich im Nachhinein beim Finanzamt beantragen. Das Kreditinstitut, bei dem die Geldanlage besteht, stellt eine Bescheinigung aus, die man der Steuererklärung beilegt.

Die Vermögenswirksamen Leistungen sind zweckgebunden, dienen dem Sparzweck. Der Arbeitnehmer kommt nur in Ausnahmefällen kurzfristig an das Geld heran, etwa bei Arbeitslosigkeit, Heirat oder Erwerbsunfähigkeit, oder wenn er sich selbständig machen möchte.

Winterausfallgeld

Im Baugewerbe gibt es das sog. Winterausfallgeld, das im Bundesrahmentarifvertrag, der für alle Arbeitnehmer des Baugewerbes gilt, festgeschrieben ist. Für den Fall, das im Winter nicht gearbeitet werden kann, muss danach der Arbeitgeber nicht den vollen Lohn zahlen. Der Arbeitnehmer erhält nur 60 % bzw. wenn ein Kind vorhanden ist, 67 % des üblichen Lohns. Im Gegenzug darf der Arbeitgeber keine wetterbedingten Kündigungen in der Zeit von Anfang November bis Ende März aussprechen.

Der Arbeitgeber muss das Winterausfallgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Aufwendungsersatz

Der Aufwendungsersatz ist keine Form des Lohns oder Gehalts. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, wenn er Ausgaben tätigt, die für die Arbeit erforderlich sind.

Ausnahme: diese Ausgaben sind bereits vom Lohn umfasst.

Was für Aufwendungen kann der Arbeitnehmer ersetzt erhalten?

Reisekosten, Kosten für Arbeitsmittel können beispielsweise ersetzt werden. Aber auch Sachschäden und Vermögensschäden müssen vom Arbeitgeber ersetzt werden, die der Arbeitnehmer während der Arbeit erleidet.