Pflichten beim Bezug von Arbeitslosengeld 1
Was hat der arbeitslose Leistungsempfänger zu beachten?
Die Höhe des Arbeitslosengeld I 1 / ALG I 1 ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Nachfolgend wird dies im einzelnen dargestellt.
Die Bezieher von ALG I 1, von Arbeitslosengeld I 1 haben folgende Pflichten und folgendes zu beachten:
Meldepflicht:
In dem Zeitraum, in dem in der Arbeitslosengeld bezogen wird, hat man die Verpflichtung, sich bei der Arbeitsagentur oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit persönlich zu melden. Man muss auch zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen, wenn die Arbeitsagentur dazu auffordert.
Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises:
Bei Beantragung und Bezug von Arbeitslosengeld ist der Sozialversicherungsausweises bei der Arbeitsagentur zu hinterlegen.
Mitwirkungspflicht:
Vor der Leistungsbewilligung und während der Zahlung des Arbeitslosengeldes werden dem Arbeitslosen Mitwirkungshandlungen gegenüber der Arbeitsagentur auferlegt. Das sind u.a. u.a.:
- Die Angabe aller für die Bewilligung relevanten Tatsachen
- Die Zustimmung zur Erteilung von Auskünften durch Dritte
- Das Vorlegen und Benennen von Beweismitteln.
- Die persönliche Vorsprache
- Die Bereitschaft sich untersuchen zu lassen
- Die Bereitschaft zur Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen
Erstattungspflicht:
Hat jemand zu Unrecht Leistungen erhalten, muss er sie zurückzahlen. Zuvor muss die Bewilligung aufgehoben worden sein. Die Bewilligung kann aus folgenden Gründen aufgehoben werden, wenn die bewilligten Leistungen dem Arbeitslosengeldbezieher nicht zustanden:
- Es wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht bzw. eine Änderung der Verhältnisse nicht rechtzeitig mitgeteilt.
- Der Arbeitslosengeldbezieher hat gewusst oder leicht erkennen können,dass er keinen oder nur einen niedrigeren Leistungsanspruch hatte.
- Es wurde ein Einkommen erzielt, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt hätte.